Prüfung der Neuorganisation des Sachgebiets Gewerbesteuer und mögliche Übertragbarkeit auf andere Sachgebiete im Steueramt
Die Prüfungen, ob sich unsere Erkenntnisse aus der Umorganisation auf andere Bereiche übertragen lassen, haben wir abgeschlossen. Es bieten sich für die beiden anderen steuerlichen Sachgebiete Grundbesitzabgaben und Aufwandsteuern Vorteile, wenn die Aufgaben ähnlich verteilt werden.
Das Personal- und Verwaltungsmanagement unterstützt das Vorhaben hinsichtlich des Sachgebietes der Grundbesitzabgaben vollumfänglich und daher haben wir mit der Umsetzung bereits begonnen. Für das Sachgebiet der Aufwandsteuern steht diese Entscheidung noch aus.
Durch die Aufgabenverlagerung und den Neuschnitt der Stellen wollen wir im Bereich der Teamleitungen/Sondersachbearbeitung eine Optimierung der Arbeitserledigung ohne Stellenzusetzungen erreichen.
Ein weiteres Ziel ist die Vermeidung von Stellenvakanzen.
Im Steueramt gab es Anfang 2019 erhebliche Rückstände bei der Steuererhebung. Um Abhilfe zu schaffen, haben wir mit dem Personal- und Verwaltungsmanagement Vereinbarungen über verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation getroffen. Es wurden Aufgabengebiete neu zugeschnitten, größere Teams gebildet, Stellenbewertungen überprüft und zusätzlich Personal eingesetzt. Unter anderem wurde bei den Gemeindesteuern zusätzlich ein Springer-Pool mit vier Stellen eingerichtet.
Das Projekt zielt darauf ab, die nachhaltige Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und hieraus für andere Bereiche (Übertragbarkeit) zu lernen.
Die für die Gewerbesteuer beabsichtigten Ziele:
- Reduzierung der Rückstände auf den prozessbedingten Grundbestand („Sockelbestand“)
- Verringerung der Vakanzquote in der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) und
- erfolgreiches Bestehen der Probezeit bei neu eingestellten Mitarbeitenden
haben wir in Folge der Umsetzung unserer Maßnahmen erreicht. Gleichzeitig sind wir jetzt besser in der Lage, Steuerveranlagungen zeitnah durchzuführen.
Im Bereich der Grundbesitzabgaben befindet sich die Umsetzung im Beteiligungsverfahren mit dem Gesamtpersonalrat. Im Anschluss findet eine Überprüfung im Bereich der Aufwandsteuern statt.