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Optimierung der Wirkung von stationären Hilfen

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Status:
abgeschlossen

Allen Mitarbeiter*innen liegt eine standardisierte Arbeitshilfe vor, wie in den ersten Monaten einer stationären Hilfeplanung die Wirkung der Hilfe überprüft werden soll. Über das Verfahren haben wir alle Fachkräfte in Informationsveranstaltungen informiert, die nun in der Lage sind, ab 2021 das neue Verfahren umzusetzen.

Gesamtprojektziel:

Wir sehen uns in der Verpflichtung, die gewährten Einzelfallhilfen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern unter fachlich inhaltlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimal auszugestalten. Die mit dem Projekt verbundenen Ideen und Umsetzungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag im stationären Arbeitsfeld.


Kurzbeschreibung:

Im Rahmen des Projekts werden wir die stationären Hilfen, deren Steuerung und Wirkung sowie die damit verbundenen Verfahrensabläufe betrachten und wo notwendig optimieren. Dabei werden wir folgende Themen bearbeiten:
1. Einführung einer Arbeitshilfe für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zur Erstellung einer umfassenden Fallanamnese und -diagnostik.
2. Erarbeitung einer Arbeitshilfe zur Betrachtung der ersten sechs Monate eines Hilfeverlaufs.
3. Erhöhung der Zuweisungsqualität.
4. Interviews mit jungen Volljährigen nach Abschluss einer stationären Hilfe (in 2018 abgeschlossen).

Was haben wir erreicht?

Wissenschaftliche Studien belegen, dass einer von vielen Einflussfaktoren für einen gelingenden stationären Fallverlauf, eine intensive Hilfeplanung in den ersten Monaten der Unterbringung ist. In einem unter breiter Fachkräftebeteiligung angelegten Prozess haben wir eine Arbeitshilfe für die Fallanamnese und –analyse sowie das Hilfeplanverfahren bei stationärer Unterbringung für die ersten 6 Monate der Hilfe entwickelt.

Im Zentrum der Hilfeplanung steht unter anderem zukünftig eine Bewertung seitens der Sorgeberechtigten, betroffenen Kindern/Jugendlichen, verantwortlichen Erzieher*innen sowie der Fachkraft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie über die Wirkung der mit der Hilfe verbundenen Ziele. Bei unzureichender Wirkung sind bedarfsgerechte Korrekturen in der Hilfe vorzunehmen.

Auf diese Weise sollen spätere ungeplante Hilfeabbrüche vermieden werden. Im Rahmen des Projekts hatten über 200 Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie die Fachkräfte aus den stationären Erziehungshilfeeinrichtungen die Möglichkeit, ihre Verbesserungsvorschläge zu benennen.

Wie geht es weiter?

Der neue Arbeitsstandard wird nach Laufzeit eines Jahres, Anfang 2022, evaluiert.

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