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Barrierefreie Dokumente in der Stadtverwaltung

Start:
Ende:

Status:
abgeschlossen

Die Bestandsaufnahme der digitalen Abläufe haben wir vorgelegt und mit dem Amt für Informationsverarbeitung abgestimmt. Im nächsten Schritt geht das Projekt in die Verantwortung des Amtes für Informationsverarbeitung über.

Gesamtprojektziel:

Im Amt für Integration und Vielfalt sind die bereits vorhandenen Instrumente und Programme zur Erstellung barrierefreier Dokument erfasst, beschrieben und analysiert. Zusätzliche Instrumente zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben wir über eine Marktanalyse untersucht und ausgewählt.

Auch die Abläufe zur Erstellung barrierefreier Dokumente haben wir definiert und erprobt und die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet. Unser Ziel ist ebenfalls, einen Vorschlag für die Neufassung der Richtlinie vorzulegen. Falls es sich als erforderlich erweist, liegt zudem ein Vorschlag für die Anschaffung zusätzlicher Instrumente (Programme) vor.


Kurzbeschreibung:

Seit dem Jahr 2009 gibt es bei der Stadtverwaltung eine Richtlinie zur Erstellung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen sowie die Verwendung von leichter Sprache. Die konsequente Anwendung gestaltet sich aber oft sehr schwierig und ist in Teilen auch nicht umsetzbar. Daher soll diese Richtlinie aktualisiert und anschließend im Amt für Integration und Vielfalt beispielhaft erprobt werden. Aus dieser Erprobung sollen Rückschlüsse für die mögliche Anwendung einer aktualisierten Richtlinie in der gesamten Stadtverwaltung gezogen werden.

Was haben wir erreicht?

In einem ersten Schritt haben wir einen externen Dienstleister damit beauftragt, den Status quo in Bezug auf die bei der Stadt verwendeten, digitalen Programme zu ermitteln. Hierzu haben wir insbesondere einzelne digitale Abläufe aus der Abteilung Vielfalt analysiert und in der Bestandsaufnahme festgehalten.

Wie geht es weiter?

Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern führten zu einer Reihe von Maßnahmen, die wir kurzfristig, perspektivisch und übergreifend umsetzen können. Nun erfolgt die Absprache und Übergabe an das Amt für Informationsverarbeitung und weitere beteiligte Dienststellen, die bereits in einer Arbeitsgruppe „Schriftgutordnung“ zusammenarbeiten.

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