elektronische Zustellungsurkunden für Bußgeldbescheide
Das Projekt wurde im März 2021 erfolgreich abgeschlossen und in den Produktivbetrieb überführt.
Unser Ziel ist es, den Erfassungsaufwand der Zustellungsdaten von Bußgeldbescheiden zu verringern.
Die Zustellung von Bußgeldbescheiden wird von der Deutschen Post AG durch eine digitale Mitteilung bestätigt.
Bisher war mit der Erfassung der Zustellungsdaten von Bußgeldbescheiden ein erheblicher Aufwand in der städtischen Bußgeldstelle verbunden. Dieser wurde nunmehr erheblich reduziert, indem diese Informationen nicht mehr händisch in das Fach-Verfahren eingeben und die Zustellungsurkunden nicht mehr einzeln zu den Vorgängen sortiert werden müssen.
Das Projekt ist abgeschlossen. Der elektronische Zustellnachweis hat die analoge Zustellungsurkunde weitgehend abgelöst.