Kommunikation mit Bürger*innen
Wir haben für die Bereiche Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben und Aufwandsteuern Schulungen für eine bürgerfreundlichere Kommunikation durchgeführt. Anschließend haben wir jeweils mehr als 60% der Musterschreiben für die Bereiche Gewerbesteuer und Grundbesitzabgaben überarbeitet und Ende 2020 produktiv gesetzt. Für den in 2021 zu bearbeitenden Bereich der Aufwandsteuern haben wir in den vier Steuerarten die Musterschreiben inzwischen zu 100% überprüft und ebenfalls zu mehr als 60 % überarbeitet. Die Produktivsetzung der überarbeiteten Musterschreiben erfolgt aktuell sukzessiv und wird im April/ Mai 2022 abgeschlossen.
Einige Schreiben an Bürger*innen sind schwer verständlich formuliert, sodass der Inhalt der Schreiben nicht immer richtig verstanden wird. Dies betrifft auch unter anderem Bescheide, Formulare, Merkblätter und Vordrucke. Durch eine Überarbeitung sollen die Schreiben adressatengerechter und damit bürgerfreundlicher werden. Nachfragen und Beschwerden können wir so ebenfalls reduzieren.
Alle Schreiben vom Steueramt an Bürger*innen sollen so verständlich formuliert sein, dass der Inhalt der Schreiben eingängig und möglichst gut zu verstehen ist. Wir überarbeiten sie und gestalten sie adressatengerechter und bürgerfreundlicher. Alle Bescheide, aber auch Vordrucke, Textbausteine, Formulare, Merkblätter et cetera werden überprüft, um diese sprachlich zu optimieren. Darüber hinaus werden wir in Einzelfällen bei bestimmten Steuerarten Informationsschreiben entwickeln, mit denen Bürger*innen frühzeitig auf Art und Umfang der jeweiligen Steuerpflicht hingewiesen werden.
Anhand zahlreicher Hinweise von befragten Bürger*innen konnten wir die Musterschreiben aus den Bereichen Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben und Aufwandsteuern überarbeiten und damit für die Adressat*innen verständlicher formulieren.
Wir haben aus den Hinweisen, für die inzwischen abschließend bearbeiteten Fälle aus den Bereichen Gewerbesteuer und Grundbesitzabgaben, einige wertvolle Erfahrungen für den letzten Bereich der Aufwandsteuern ziehen können. Die neuen Entwürfe des Bereichs der Aufwandsteuern haben wir im ersten Quartal 2022, durch Befragung von Bürger*innen, ebenfalls auf ihre Verständlichkeit abschließend überprüft und angepasst. Bis Ende Juni werden wir noch evaluieren, ob weitere Anpassungen notwendig sind.