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Online-Antrag Wohngeld (OZG)

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Status:
laufend

Aktuell werden die Voraussetzungen geschaffen, den vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern entwickelten einheitlichen Online-Antrag in Köln zu nutzen. Eine Schnittstelle zum Fachverfahren der Wohngeldstelle besteht bereits. Diese ermöglicht künftig eine automatisierte Übernahme der Antragsdaten, die derzeit manuell erfasst werden müssen. Ein Zeitpunkt für die Anbindung des neuen bundeseinheitlichen Wohngeldantrages in Köln ist derzeit nicht bekannt.

Gesamtprojektziel:

Angestrebt wird die medienbruchfreie vollständige digitale Bearbeitung durch einen bundeseinheitlichen Online-Antrag.


Kurzbeschreibung:

Der bisher vom Land NRW zur Verfügung gestellte Online-Wohngeldantrag wird durch einen bundeseinheitlichen Online-Antrag ersetzt. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und des E-Government-Gesetzes hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern einen einheitlichen Vordruck entwickelt. Eine entsprechende Schnittstelle zur Übernahme der Antragsdaten in das Fachverfahren der Wohngeldstelle besteht bereits, so dass künftig auf eine manuelle Erfassung der Daten verzichtet werden kann. Eine medienbruchfreie und vollständig digitale Bearbeitung trägt wesentlich zur Effizienz der Wohngeldstelle bei und unterstützt die zügige Entscheidung von Wohngeldanträgen.

Was haben wir erreicht?

Die Voraussetzungen das bisherige Online-Antragsverfahren durch den bundeseinheitlichen Online-Antrag zu ersetzen liegen auf Seiten des Fachverfahrens und der Stadt Köln vor. Die entsprechende Schnittstelle zum Fachverfahren der Wohngeldstelle besteht bereits.

Wie geht es weiter?

Die Umsetzung des bundeseinheitlichen Online-Antrages verzögert sich auf Seiten des Dienstleisters. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW wird die Kommunen über den Fortgang informieren. Ein Termin für die Einführung ist nicht bekannt.

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